...dass die Pistolengehäuse der ST-3300, ST-2725 und der ST-3100 gemäß der Richtlinie 1935/2004/EG aus lebensmittelrechtlich unbedenklichen Materialien bestehen.
Die "VERORDNUNG (EG) Nr. 1935/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen", ist inzwischen europaweit in nationales Recht umgewandelt worden. Vereinfacht ausgedrückt schreibt diese Richtlinie vor, aus welchen Materialien Gegenstände bestehen dürfen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Hierbei geht es insbesondere darum, dass durch den Kontakt Stoffe aus den Kunststoffmaterialien in Lebensmittel übergehen, die die Zusammensetzung von Lebensmitteln verändern und deren Verzehr die Gesundheit gefährden.
Wir denken mit - seien Sie unbesorgt! Denn daher sind die Gehäuse und weitere Anbauteile der Suttner Pistolen, die insbesondere für den Einsatz in der Lebensmittelindustrie vorgesehen sind, komplett aus lebensmittelrechtlich unbedenklichen Kunststoffen gemäß der oben genannten Richtlinie gefertigt. Hierzu zählen die verschiedenen Ausführungen der Modelle ST-2725, ST-3100 und ST-3300. Diese zeichnen sich neben ihrer lebensmittelrechtlich unbedenklichen Kunststoffgehäuse auch durch eine hohe Funktionalität und Leistung aus.
Folgende Eigenschaften - die ST-3300 mit einem Durchfluss von bis zu 100 l/min. sowie einer Anwendung bis zu max. 150 bar bei sehr geringen Druckverlusten durch eine strömungsgünstige Bauweise mit großen Querschnitten und die ST-2725 / ST-3100 mit teilweise sogar gedämpfter Schließfunktion - ließen diese Produkte zum Industriestandard im Lebensmittelbereich werden.
Dieser Entwicklung schauen wir gespannt entgegen!
Weitere Informationen zu unseren Pistolen ST-2725, ST-3100 und ST-3300 erhalten Sie auf dem Datenblatt. Sie können es sich als PDF-Datei herunterladen.